Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 8 SO 359/17 B ER WA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,95032
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 8 SO 359/17 B ER WA (https://dejure.org/2017,95032)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2017 - L 8 SO 359/17 B ER WA (https://dejure.org/2017,95032)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - L 8 SO 359/17 B ER WA (https://dejure.org/2017,95032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,95032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 8 SO 336/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 8 SO 359/17
    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 8 SO 336/17 B ER wird als unzulässig verworfen.

    Der ausdrückliche Antrag des Antragsstellers (Schriftsätze vom 30. November und 6. Dezember 2017) auf Wideraufnahme des Verfahrens L 8 SO 336/17 B ER gemäß § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. §§ 578 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) ist als unzulässig zu verwerfen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - L 9 KR 150/16

    Einstweilige Anordnung - Wiederaufnahme - Gehörsrüge - Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 8 SO 359/17
    Unabhängig davon, ob der Antragsteller überhaupt Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Rahmen seines Antrags nach § 179 Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 579 oder § 580 ZPO schlüssig behauptet hat, handelt es sich bei der hier angegriffenen Entscheidung des Senats nicht um einen eine Instanz beendenden Beschluss im Sinne des § 179 SGG (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2016 - L 9 KR 150/16 B ER RG, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht